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Sammlung historischer Ansichtskarten der Stadt Stolberg (Harz)
Startseite Ansichtskartensammlung über Stolberg/Harz - Hans-Jürgen Schräpler, Neustadt 28, D-06536Stolberg/Harz
Politische Kleingeister haben der Stadt Stolberg/Harz das Stadtrecht entzogen!

Ansichtskartensammlung
Hans-Jürgen Schräpler
Neustadt 28
D-06536Stolberg (Harz)
Tel. +49 (0) 34 654 535


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Historische Europastadt


Das Ende einer historisch
gewachsenen Stadt. Offener Brief an den
Ministerpräsidenten des Landes Sachsen Anhalt


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Chinesische Investoren
kommen nach Stolberg.


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Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Offener Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen/Anhalt
Herrn Dr. Reiner Haseloff

Ansichtskarte: Marktplatz in Stolberg/Harz - Hotel Preussischer Hof -
städtisches Flair bereits um die Jahrhundertwende
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Ehemalige Stadt und Luftkurort Stolberg/Harz
Historische Europastadt und Thomas-Müntzer-Stadt im Südharz - die Perle des Südharzes


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff,

als gebürtiger und früherer Einwohner der Stadt Stolberg/Harz fühlte ich mich sehr betroffen, als ich erfuhr, dass es politische Kleingeister fertig gebracht haben, dieser Stadt ihr jahrhundertelanges Stadtrecht auf der "Opferbank" einer Verwaltungsreform zu entziehen. Ich empfinde diese Entscheidung - aus welchem Grunde auch immer getroffen - nicht nur lächerlich, sondern geradezu schwach- sinnig. Wie ich erfahren habe, sollen Sie ja auch nicht gerade mit diesem Entscheid glücklich gewesen sein.

Über die Stadt Stolberg/Harz gibt es seit dem Jahre 1210 im Zusammenhang mit dem Stolberger Fürstengeschlecht die ersten urkundlichen Erwähnungen ihres Stadtrechts. Die spätere Deutsche Hauptstadt Berlin gründete zu dieser Zeit noch ihre ersten Dörfer, aus denen sich später die Stadtteile entwickelten und bekam das Stadtrecht erst 1244 zuerkannt. Nur soviel zur historischen Bedeutung!!

Jahrhundertelang hat die Stadt Stolberg/Harz dieses Stadtrecht mit der Würde und dem Stolz vieler Generationen getragen und gepflegt und als Ergebnis dessen auch noch die Bezeichnung Luftkurort erhalten. Neben seiner historischen Berechtigung ist es auch die Bilderbuchlandschaft mit dem einmaligen Fachwerk-Ensemble im Renaissancestil, für die die Stadt [für mich war es immer eine, ist es noch eine und wird es auch immer eine bleiben!] zum Unesco-Weltkulturerbe auserwählt wurde.

Ich wünsche mir, dass Sie sich in Ihrer Funktion als Ministerpräsident des Landes Sachsen/Anhalt mit Engagement für die Wiedererteilung des Stadtrechts einsetzen. Es kann doch nicht sein, dass wir erst die nächste Wahlperiode in der Hoffnung abwarten, dass Initiatoren dieses Schildbürgerstreichs ihren Sessel verlieren und sich erst dann eine neue Alliance der Vernüftigen bildet, die diese Entscheidung zurücknimmt.

Wie ich, haben viele nichts gegen eine Gebietsreform, wenn sie Sinn macht. Einen Ort aber im Zusammenhang mit einer Gebietsreform "Südharz" zu nennen und eine bisherige Stadt in diesem Einzugsgebiet dann mit "Ortsteil Stolberg" zu benennen, zeigt doch, wessen geistig Kind diese "politischen Kleingeister" sind.

Ich zweifle sehr stark daran, dass die Bürger der Stadt "Südharz" an diesen Namensgebungen beteiligt waren und bedaure, dass ich nicht als "Wutbürger" Baden-Württembergs den Verursachern dort laufend auf den Füßen stehen kann. Respekt vor dem Bürgermeister Ulrich Franke, der noch nicht auf die Idee gekommen ist, mit dem berühmten Satz des sächsischen Königs Friedrich August III.: „Macht doch euren Dreck alleene!“ zu entschwinden.

Können wir nur hoffen, dass die Chinesen der Stadt Solberg/Harz das Stadtrecht in chinesischen Schriftzeichen zurück erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ök. Peter Schräpler
Webmaster der Site

 

Mein Nachtrag: In einem Urteil von 2011 des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt fand ich 2017 folgende Texte der Entscheidung:

"§ 4 Einheitsgemeinde Südharz

Die Stadt Stolberg (Harz) und die Gemeinde Wickerode werden in die Einheitsgemeinde Südharz eingemeindet. Die eingemeindete Stadt und eingemeindete Gemeinde werden aufgelöst. 
Die angegriffenen Vorschriften der §§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, 8 sowie 9 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 des GebRefAusfG lauten wie folgt: 

§ 4 Gemeindenamen

(1) Eingemeindungen führen nicht zu einer Änderung des Namens der aufnehmenden Gemeinde.
"

Also haben wir unsere Stadt zumindest namentlich erhalten:
"Stadt Stolberg (Harz)"

 


Ansichtskarte: Torwarte vor dem Fürstlichen Schlosse zu
Stolberg/Harz
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Stolberger Wappen, geschnitzt

Stolberger Wappen, geschnitzt
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Frau Tura J. hat während einer Ausstellung dem Bürgermeister Ullrich Franke ein geschnitztes Stolberger Wappen als Geschenk an die Stadt Stolberg/Harz übergeben, die nun nach dem Willen politischer Kleingeister auf dem Altar der Gebietsreform keine Stadt mehr sein soll.


Hans-Jürgen Schräpler- Neustadt 28 - D-06536 Stolberg/Harz - Tel. +49 (0) 34 654 535
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